RECHTSANWALTSKANZLEI
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JÖRG & JÖRG
Seit dem Jahre 2002 besteht die Kanzlei in Groß-Gerau, gegründet von dem im Jahre 2016 verstorbenen
Rechtsanwalt Holger Jörg.
2003 wurde zwischen Frau Rechtsanwältin Jörg und Herrn Rechtsanwalt Jörg die Sozietät Jörg & Jörg gegründet.
Frau Rechtsanwältin Jörg bearbeitet seitdem neben anderen zivilrechtlichen Rechtsgebieten vornehmlich die familien-
und erbrechtlichen Mandate.
Herr Rechtsanwalt Jörg hatte schwerpunktmäßig die straf- und Verkehrsrechtlichen Mandate bearbeitet. Zudem hat auch im Jahre 1998 einen
Fachanwaltslehrgang für Strafrecht erfolgreich absolviert.
Frau Rechtsanwältin Jörg hat ihn in diesen Angelegenheiten jedoch regelmäßig vertreten, so dass sie nach dem Wegfall ihres Mannes im Dezember 2016
auch seine Rechtsgebiete übernommen hat.